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Personenversicherungen

Es ist ein Grundbedürfnis des Menschen, sich vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen. 
Folgende Versicherungsarten helfen, die Folgen von sogenannten "Personenschäden" für den 
Betroffenen und seine Angehörigen so gering wie möglich zu halten. 

Unfallversicherung

Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker oder beim Sport - das Unfallrisiko ist 
immer dabei. Eine private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art 
ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie versichert 
das wichtigste Kapital eines Menschen, die Arbeitskraft. Und nach den weiteren Einschnitten durch die letzte Rentenreform im Jahre 
2000, als der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz in eine Erwerbsminderungsrente und dadurch auf ein Minimum gestrichen worden ist,
sollte man auf diese private Vorsorgeform nicht mehr verzichten. Auch für Schüler, Studenten, Auszubildende und Hausfrauen ist es 
sehr empfehlenswert, den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. 

 

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung wird zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung unterschieden. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die meisten Bundesbürger pflichtversichert. Die Versicherungspflicht kann in den wenigsten Fällen aufgehoben 
werden. Schutz besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung, Alter und Tod. 
Eine private Rentenversicherung ist ein Vertrag mit einem Versicherer über die garantierte und lebenslange Zahlung einer Rente oder einer Kapitalabfindung im Alter. 


Der Versicherte zahlt dazu Beiträge, die der Versicherer für ihn anlegt. Man kann dabei zwischen klassischen und fondsbasierten Anlageformen wählen. Jeder - egal ob gesund oder krank - kann sie abschließen. 
Die sogenannten Riester- und Rürup-Renten sind ebenfalls Elemente in der Rentenversicherung. Sie werden vom Staat über Zulagen oder 
steuerliche Vorteile gefördert. 
 

Lebensversicherung

In dem Maße, in dem sich der Staat zurückzieht, wird es immer wichtiger, private Vorsorge zu treffen. Mit einer Lebensversicherung können 
Sie die drohenden Einkommenslücken im Falle einer unerwarteten Notlage oder im Ruhestand schließen. Man unterscheidet zwischen Risiko-Lebensversicherung und der Kapital-Lebensversicherung. Die fondsgebundene Lebensversicherung verknüpft die Altersvorsorge mit einer attraktiven Form der Kapitalanlage. 
 

Betriebliche Altersvorsorge

Durch die Änderung des Betriebsrentengesetzes wurde die betriebliche Altersversorgung aufgewertet. Nunmehr haben Arbeitnehmer, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und somit auf betriebliche Altersversorgung (bAV). 
Für die bAV bestehen insgesamt 5 Durchführungswege, die je nach Anforderungen ihre Vorteile haben. Unter Gewerbeversicherungen finden 
sie die einzelnen Möglichkeiten der bAV. 
 

Private + Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren ihre Leistungen immer stärker und ihre Mitglieder sind unweigerlich von ständigen Leistungskürzungen betroffen. Abhilfe können hier private Zusatzversicherungen schaffen, mit denen Lücken in der gesetzlichen Versorgung geschlossen werden. Egal ob Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Pflegeversicherung oder Krankenhaustagegeld - nach dem Baukastenprinzip kann jeder die passenden Leistungen zusammenstellen. 
Der Zugang zur privaten Krankenvollversicherung steht nur einem bestimmten Personenkreis offen. Wer als Selbständiger, Beamter oder Besserverdienender die Möglichkeit eines Wechsels aus der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung hat, sollte prüfen, ob dieser für ihn sinnvoll ist und ob er nicht ständige Leistungskürzungen gegen vertraglich garantierte, dauerhaft stabile Leistungen eintauschen möchte. 

Kindervorsorge

Denken Sie heute an die Zukunft ihrer Kinder! Sie können nicht früh genug damit anfangen, ein finanzielles Polster für die zukünftigen Kosten 
wie Ausbildung, Studium, Beruf, Führerschein und die eigenen vier Wände Ihres Kindes anzulegen. 
Diese Möglichkeit haben übrigens nicht nur die Eltern des Kindes, sondern auch die Großeltern, Paten und alle anderen, denen das Kind wichtig ist. 
 

Bestattungsvorsorge

Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns schmerzhaft. Gerade deshalb wird dieses Thema oft tabuisiert. Doch wussten Sie, dass 
die gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.04 kein Sterbegeld mehr zahlt? Dabei übersteigen die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung heute bereits oft den Betrag von 7.000 €. Mit einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen und zu günstigen Beiträgen können Sie eine ausreichend hohe private Vorsorge treffen. 
 

Pflegeversicherung

Warum eine private Pflegeversicherung?

Mit dieser Frage beschäftigen sich immer mehr Menschen – auch die jüngeren. Zu recht, denn die Versorgungslücke im Bereich der Pflegepflichtversicherung kann zu einer starken finanziellen Belastungen führen, falls Sie, Ihr Partner oder ein anderer Angehöriger zum Pflegefall wird. 

Eine menschliche, professionelle Pflege durch ausgebildete Fachkräfte ist aufwändig und daher sehr teuer – egal ob im Heim oder zu Hause. Leider reicht die Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung bei Weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Konsequenz: Sie müssen das zusätzliche Geld jeden Monat aus Ihrem privaten Vermögen beisteuern. Ist dieses aufgebraucht, ist auch Ihr Wohneigentum in Gefahr. Die ergänzende private Pflegeversicherung schützt Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle und übernimmt die zusätzlichen Kosten.
 

Schwere Krankheiten Vorsorge

Niemand ist vor einer schweren Erkrankung, einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sicher. Die „Schwere Krankheiten Vorsorge“ (auch Dread-Disease-Versicherung ) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von definierten Erkrankungen bzw. Diagnosen der betroffenen, versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).